Grundsteuer-Hebesatz Halle (Saale)

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Hebesätze 2026 · Berechnung · Umlage

Grundsteuer-Hebesatz Halle (Saale): 500 Prozent ab 2026

Halle erhebt ab dem 1. Januar 2026 einen Hebesatz von 500 Prozent auf die Grundsteuer B, 400 Prozent auf die Grundsteuer A und 470 Prozent auf die Gewerbesteuer. Anders als viele Städte in Sachsen-Anhalt differenziert Halle den Hebesatz für die Grundsteuer B ausdrücklich nicht nach Wohn- und Nichtwohngrundstücken. Für Eigentümer von Mietwohngrundstücken ist das eine gute Nachricht – im Vergleich zu Nachbarstädten mit differenzierten Sätzen liegt Halle bei Wohnnutzung dennoch höher, bei Gewerbenutzung deutlich niedriger.
  • Alle Hebesätze ab 2026 mit Beschluss- und Bekanntmachungsdatum
  • Die Berechnung Schritt für Schritt, mit Steuermesszahl und Beispiel
  • Vergleich mit Weißenfels, Merseburg und Zeitz – differenziert gegen einheitlich
  • Umlage auf die Mieter und der Erlassantrag bei Ertragsminderung
  • 500 %Grundsteuer B ab 2026
  • 400 %Grundsteuer A ab 2026
  • 0,31 ‰Steuermesszahl für Mietwohngrundstücke
  • 31.03.Frist für den Erlassantrag im Folgejahr

Stand der Daten

Die Hebesätze der Stadt Halle (Saale) ab 2026

Grundlage ist die Hebesatzsatzung der Stadt Halle (Saale) aus dem Jahr 2004 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 25. März 2026, in Kraft getreten zum 1. Januar 2026 und bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 8 vom 24. April 2026.

SteuerartHebesatz ab 01.01.2026Betroffene Objekte
Grundsteuer A400 v. H.Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
Grundsteuer B500 v. H.alle bebauten und unbebauten Grundstücke, ohne Differenzierung
Gewerbesteuer470 v. H.Gewerbebetriebe im Stadtgebiet

Der entscheidende Satz der Änderungssatzung steht nicht in der Tabelle, sondern daneben: Eine Differenzierung des Hebesatzes für Grundsteuer B nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Grundsteuerhebesatzgesetzes Sachsen-Anhalt erfolgt nicht. Das Land erlaubt den Gemeinden also, Wohn- und Nichtwohngrundstücke unterschiedlich zu belasten – Halle nutzt diese Möglichkeit bewusst nicht und wendet einen einheitlichen Satz von 500 Prozent an.

Für 2025 waren die Hebesätze zuvor unverändert fortgeführt worden; der entsprechende Beschluss stammt vom 27. November 2024. Die Anhebung wirkt damit erstmals im Jahr 2026.

Hebesätze werden jährlich mit dem Haushalt beschlossen und können sich jederzeit ändern. Maßgeblich ist immer die geltende Hebesatzsatzung in ihrer aktuellen Fassung; die hier genannten Werte sind am 3. August 2026 anhand der städtischen Veröffentlichungen geprüft.

Berechnung

So kommt Ihre Grundsteuer zustande

Die Grundsteuer entsteht in drei Schritten, an denen zwei verschiedene Behörden beteiligt sind. Der Hebesatz ist erst der letzte davon – und der einzige, den die Stadt bestimmt.

Phase 1Finanzamt: Wert und Messbetrag gilt bis zur nächsten Hauptfeststellung
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    Schritt 1

    Grundsteuerwert feststellen

    Das Finanzamt ermittelt den Grundsteuerwert. Sachsen-Anhalt wendet das Bundesmodell an: Mietwohngrundstücke werden im Ertragswertverfahren nach § 250 Abs. 2 BewG bewertet, Geschäfts- und gemischt genutzte Grundstücke im Sachwertverfahren nach § 250 Abs. 3 BewG. Ergebnis ist der Grundsteuerwertbescheid.

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    Schritt 2

    Steuermessbetrag berechnen

    Grundsteuerwert multipliziert mit der Steuermesszahl. Für Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum beträgt sie 0,31 Promille, für sonstige Grundstücke 0,34 Promille. Ergebnis ist der Grundsteuermessbetragsbescheid – ebenfalls vom Finanzamt.

Phase 2Stadt: Hebesatz und Bescheid jährlich
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    Schritt 3

    Hebesatz anwenden

    Die Stadt multipliziert den Steuermessbetrag mit ihrem Hebesatz – in Halle ab 2026 mit 500 Prozent bei der Grundsteuer B. Ergebnis ist die Jahresgrundsteuer und der Grundsteuerbescheid der Stadt.

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    Schritt 4

    Zahlung in vier Raten

    Fällig jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Bei Kleinbeträgen sehen die Satzungen abweichende Fälligkeiten vor. Ein Antrag auf jährliche Zahlung zum 1. Juli ist nach § 28 Abs. 3 GrStG möglich.

Ein Rechenbeispiel: Bei einem Grundsteuerwert von 300.000 Euro für ein Mietwohngrundstück ergibt sich ein Steuermessbetrag von 93 Euro. Multipliziert mit dem Halleschen Hebesatz von 500 Prozent sind das 465 Euro Grundsteuer im Jahr. Bei 600.000 Euro Grundsteuerwert entsprechend 930 Euro.

Vergleich

Halle im Vergleich zur Region

Der Hebesatz allein sagt wenig. Aussagekräftig wird er erst im Vergleich – und dort zeigt sich, wie unterschiedlich die Städte der Region mit der Reform umgegangen sind.

StadtGrundsteuer B WohngrundstückeGrundsteuer B NichtwohngrundstückeGrundsteuer A
Halle (Saale), ab 2026500 v. H.500 v. H.400 v. H.
Merseburg, ab 2026419 v. H.945 v. H.444 v. H.
Zeitz, ab 2025455 v. H.892 v. H.408 v. H.
Weißenfels, für 2026384 v. H.768 v. H.490 v. H.

Drei der vier Städte haben die Grundsteuer B differenziert und Wohnnutzung dabei deutlich entlastet. Halle hat es nicht getan. Für ein Mietwohngrundstück bedeutet das: Bei gleichem Steuermessbetrag zahlen Sie in Halle rund dreißig Prozent mehr als in Weißenfels und etwa ein Fünftel mehr als in Merseburg. Für ein Geschäftsgrundstück ist es umgekehrt – dort liegt Halle mit 500 Prozent weit unter den 945 Prozent in Merseburg.

Wichtig für die Einordnung: Der Hebesatz ist nur ein Faktor. Der andere ist der Grundsteuerwert, und der ist in Halle als Großstadt mit höheren Bodenrichtwerten und höheren durchschnittlichen Mieten systematisch höher als in einer Kleinstadt. Die tatsächliche Belastung pro Quadratmeter Wohnfläche unterscheidet sich deshalb stärker, als die Hebesätze vermuten lassen.

Wer Objekte in mehreren Städten hält, sollte die Grundsteuer je Einheit und Jahr in die Bestandsliste aufnehmen. Sie ist zwar umlagefähig, aber sie belastet die Warmmiete – und was über die Nebenkosten steigt, engt den Raum für Erhöhungen der Nettokaltmiete ein.

Umlage

Weitergabe an die Mieter

Die Grundsteuer gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten. Das klingt einfach und wird trotzdem regelmäßig falsch gemacht.

Rechtsgrundlage der Umlage

Die Grundsteuer ist als öffentliche Last des Grundstücks nach § 2 Nr. 1 der Betriebskostenverordnung umlagefähig – aber nur, wenn der Mietvertrag die Umlage von Betriebskosten überhaupt vereinbart. Bei einer Inklusivmiete ohne Betriebskostenvereinbarung tragen Sie die Erhöhung selbst.

Verteilungsmaßstab

Ohne abweichende Vereinbarung wird nach Wohnfläche verteilt (§ 556a Abs. 1 BGB). Bei gemischt genutzten Objekten mit erheblichem Gewerbeanteil ist ein Vorwegabzug erforderlich, wenn die Gewerbeeinheiten überproportional Kosten verursachen – bei der Grundsteuer ist das häufig der Fall.

Abrechnungsfrist

Zwölf Monate nach Ende der Abrechnungsperiode (§ 556 Abs. 3 BGB). Danach sind Nachforderungen ausgeschlossen, Guthaben der Mieter bleiben bestehen. Kommt der Grundsteuerbescheid spät, gilt die Frist trotzdem – rechnen Sie notfalls vorläufig ab und korrigieren Sie später nach.

Anpassung der Vorauszahlungen

Nach einer Abrechnung mit Nachzahlung dürfen Sie die Vorauszahlungen auf eine angemessene Höhe anpassen (§ 560 Abs. 4 BGB). Bei einer Hebesatzerhöhung ist das der schnellste Weg, um die Liquidität nicht ein Jahr lang vorzustrecken.

Rechtsmittel

Wogegen Sie sich wehren können – und wogegen nicht

Der häufigste Fehler ist, den falschen Bescheid anzugreifen. Es gibt drei, und sie sind streng gestuft.

  • Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts. Hier gehören alle inhaltlichen Einwendungen hin: falsche Wohnfläche, falsches Baujahr, falsche Grundstücksgröße, falsche Grundstücksart. Einspruch binnen eines Monats nach Bekanntgabe. Wer diesen Bescheid unangefochten lässt, kann die Bewertung später nicht mehr angreifen.
  • Grundsteuermessbetragsbescheid des Finanzamts. Hier geht es nur noch um die richtige Steuermesszahl und die Zurechnung. Der festgestellte Grundsteuerwert ist Grundlagenbescheid und wird nicht erneut geprüft. Einspruchsfrist ebenfalls ein Monat.
  • Grundsteuerbescheid der Stadt. Angreifbar sind nur noch Fehler der Stadt selbst: falscher Hebesatz, Rechenfehler, falscher Zeitraum, falscher Adressat. Wer hier die Bewertung rügt, wird zurückgewiesen – dafür ist das Finanzamt zuständig.
  • Erlass wegen wesentlicher Ertragsminderung. Bei einer Minderung des normalen Rohertrags um mehr als 50 Prozent, die Sie nicht zu vertreten haben, kommt ein Teilerlass nach § 34 GrStG in Betracht – etwa bei erheblichem, unverschuldetem Leerstand. Der Antrag ist bis zum 31. März des Folgejahres zu stellen und diese Frist ist eine Ausschlussfrist.
  • Änderung der Verhältnisse. Wird ein Gebäude abgerissen, umgenutzt oder erheblich verändert, ist das dem Finanzamt anzuzeigen. Eine Wertfortschreibung erfolgt auf den 1. Januar des Folgejahres – nicht rückwirkend, weshalb eine späte Anzeige schlicht Geld kostet.
  • Verfassungsrechtliche Einwände. Gegen das Bundesmodell sind Verfahren anhängig. Wer sich die Möglichkeit offenhalten will, muss den Grundsteuerwertbescheid fristgerecht anfechten und Ruhen des Verfahrens beantragen – ein bereits rechtskräftiger Bescheid profitiert von einer künftigen Entscheidung nicht.

Classification

Was der Hebesatz für Ihre Rendite bedeutet

Die Grundsteuer ist umlagefähig – und trotzdem ein Renditefaktor. Der Zusammenhang ist indirekt, aber verlässlich.

Formal tragen die Mieter die Grundsteuer. Wirtschaftlich tragen Sie sie mit, weil die Warmmiete das ist, was ein Mieter tatsächlich bezahlt und vergleicht. Steigt die Grundsteuer um 200 Euro pro Wohnung und Jahr, steigt die Warmmiete um rund 17 Euro im Monat – und genau diese 17 Euro fehlen Ihnen beim nächsten Erhöhungsverlangen für die Nettokaltmiete, weil die Zahlungsfähigkeit des Mieters begrenzt ist. In Lagen mit hohem Anteil an Transferleistungsempfängern kommt hinzu, dass die Angemessenheitsgrenze der Kosten der Unterkunft eine harte Obergrenze setzt.

Für Halle heißt das konkret: Der einheitliche Hebesatz von 500 Prozent belastet Mietwohngrundstücke stärker als die differenzierten Sätze der Nachbarstädte, entlastet aber gemischt genutzte Objekte mit Gewerbeanteil deutlich. Wer ein Haus mit Ladenlokal im Erdgeschoss besitzt, steht in Halle wesentlich besser da als in Merseburg oder Zeitz. Wer ein reines Mietwohngrundstück hält, umgekehrt.

We are writing this as the buyer. Die Rosenbaum Group hält eigene Mehrfamilienhäuser in Mitteldeutschland, unter anderem in Halle. Die Grundsteuer ist bei jeder Kalkulation eine eigene Zeile: Wir rechnen sie je Einheit und Jahr, prüfen die Grundstücksart und schauen, ob der Grundsteuerwertbescheid plausibel ist. Überhöhte Wohnflächen im Bescheid sind kein Einzelfall – und sie kosten über die Haltedauer erhebliche Beträge, die sich mit einem fristgerechten Einspruch vermeiden lassen.

Was Sie daraus mitnehmen sollten: Prüfen Sie Ihren Grundsteuerwertbescheid, auch wenn er schon älter ist, und vergleichen Sie die dort angesetzte Wohnfläche mit der tatsächlichen. Wenn Sie über einen Verkauf nachdenken, gehört der aktuelle Grundsteuerbescheid in die Unterlagen – ein Käufer, der die laufenden Kosten nicht kennt, rechnet Sicherheitsabschläge ein.

Frequently Asked Questions

Grundsteuer in Halle (Saale) – die häufigsten Fragen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Halle?

Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B 500 Prozent, für die Grundsteuer A 400 Prozent und für die Gewerbesteuer 470 Prozent. Grundlage ist die 5. Änderung der Hebesatzsatzung vom 25. März 2026.

Differenziert Halle zwischen Wohn- und Gewerbegrundstücken?

Nein. Die Änderungssatzung stellt ausdrücklich klar, dass eine Differenzierung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Grundsteuerhebesatzgesetzes Sachsen-Anhalt nicht erfolgt. Es gilt ein einheitlicher Satz von 500 Prozent für alle Grundstücke der Grundsteuer B.

Wie berechne ich meine Grundsteuer?

Grundsteuerwert multipliziert mit der Steuermesszahl ergibt den Steuermessbetrag, dieser multipliziert mit dem Hebesatz ergibt die Jahresgrundsteuer. Für Mietwohngrundstücke beträgt die Steuermesszahl 0,31 Promille. Bei 300.000 Euro Grundsteuerwert sind das 93 Euro Messbetrag und mit 500 Prozent 465 Euro im Jahr.

Kann ich die Grundsteuer auf die Mieter umlegen?

Ja, sie ist nach § 2 Nr. 1 der Betriebskostenverordnung umlagefähig – vorausgesetzt, der Mietvertrag vereinbart die Umlage von Betriebskosten. Bei einer Inklusivmiete tragen Sie die Erhöhung selbst.

Was mache ich, wenn der Bescheid falsch ist?

Inhaltliche Fehler wie eine zu hohe Wohnfläche gehören in den Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts, Frist ein Monat. Gegen den Bescheid der Stadt können Sie nur noch Fehler der Stadt selbst rügen, etwa einen falsch angewandten Hebesatz.

Gibt es einen Erlass bei Leerstand?

Bei einer Minderung des normalen Rohertrags um mehr als 50 Prozent, die Sie nicht zu vertreten haben, kommt ein Teilerlass nach § 34 GrStG in Betracht. Der Antrag muss bis zum 31. März des folgenden Jahres gestellt werden; diese Frist ist eine Ausschlussfrist.

Alternative

Laufende Kosten steigen, die Miete nicht?

Wir kaufen Mehrfamilienhäuser in Halle für den eigenen Bestand und rechnen die Grundsteuer als eigene Zeile in die Kalkulation ein – offen und nachvollziehbar.

What suits your situation?

Worum geht es bei Ihrem Objekt?

Non-binding, no commission, and no agency agreement. We are long-term holders – you speak directly with the buyer.

Sources and status of the data

  • Stadt Halle (Saale): Hebesatzsatzung vom 26. Mai 2004 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 25. März 2026, gültig ab 01.01.2026, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 8 vom 24. April 2026
  • Stadt Merseburg: Bekanntmachung zur Festsetzung der Grundsteuer 2026 vom 17.12.2025
  • Stadt Zeitz: Hebesatzsatzung vom 03.04.2025; Stadt Weißenfels: Hebesatzsatzung vom 11.12.2025
  • §§ 13, 15, 25, 28, 34 GrStG sowie §§ 247, 250 BewG – gesetze-im-internet.de
  • Grundsteuerhebesatzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (GrStHsG LSA)
  • § 2 Nr. 1 BetrKV sowie §§ 556, 556a, 560 BGB – gesetze-im-internet.de

Alle Angaben geprüft am 03.08.2026 anhand der amtlichen Veröffentlichungen der genannten Städte. Hebesätze werden jährlich beschlossen und können sich ändern; maßgeblich ist die jeweils geltende Satzung. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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