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Nachlassimmobilien & Erbengemeinschaften
Geerbte Immobilie verkaufen – Erbengemeinschaft ohne Streit auflösen
Sie haben ein Mehrfamilienhaus, ein Zinshaus oder eine Wohnanlage geerbt und wollen den Nachlass geordnet auseinandersetzen? Wir kaufen direkt für den eigenen Bestand – ohne Makler, ohne Finanzierungsvorbehalt und mit einem Kaufpreis, den alle Miterben nachvollziehen können.
- Unverbindliche Kaufpreisindikation für die Nachlassimmobilie – in der Regel innerhalb von 48 Stunden
- Ein Ansprechpartner für alle Miterben: ein Angebot, ein Notartermin, eine Auszahlung
- Erbschein noch nicht da, Grundbuch noch nicht berichtigt? Unser Angebot wartet auf Sie
- Sanierungsstau, Leerstand, Altmietverträge oder offene Darlehen sind für uns kein Ausschlussgrund
Unverbindlich · diskret · Rückmeldung in der Regel innerhalb von 48 Stunden
Direktkäufer statt Zwischenhändler
Warum Erbengemeinschaften an die Rosenbaum Group verkaufen
Die Rosenbaum Group ist ein inhabergeführtes Familienunternehmen und kauft Wohnimmobilien für den eigenen, langfristigen Bestand. Für Erben bedeutet das: Sie verhandeln nicht mit einem Vermittler, der die Immobilie weiterreicht, sondern direkt mit dem Käufer und Entscheider – und das ist der Grund, warum ein Verkauf aus dem Nachlass bei uns selten länger als sechs Wochen dauert.
Ein Preis, den alle Miterben nachvollziehen können
Wir legen offen, wie sich unser Kaufpreis rechnet: Ist-Mieten, Mietpotenzial, Instandhaltungsstau, Lage. Genau das macht die Entscheidung in einer Erbengemeinschaft leichter, weil niemand das Gefühl haben muss, ein Angebot ohne Grundlage angenommen zu haben.
Keine Teilungsversteigerung nötig
Eine Teilungsversteigerung kostet Monate, Nerven und in der Regel einen Teil des Verkehrswerts. Ein gemeinsamer Verkauf an einen Direktkäufer ist meist der wirtschaftlich bessere Weg – vorausgesetzt, es liegt ein belastbares Angebot auf dem Tisch, über das alle Miterben sprechen können.
Wir warten auf Erbschein und Grundbuch
Bis ein Nachlass geordnet ist, gehen oft Monate ins Land. Unser Kaufangebot bleibt in dieser Zeit bestehen, und wir stimmen den Notartermin auf den Stand der Grundbuchberichtigung ab – ohne Nachverhandlung, nur weil es länger gedauert hat.
Keine Vorleistungen der Erben
Sie müssen vor dem Verkauf nichts sanieren, nicht entrümpeln und keine Wohnung frei ziehen lassen. Wir kaufen im Ist-Zustand, inklusive Hausrat und laufender Mietverhältnisse.
Diskretion gegenüber Mietern und Nachbarn
Kein Exposé, keine Portalanzeige, keine Besichtigungsgruppen im Treppenhaus. Der Verkauf bleibt eine Sache zwischen der Erbengemeinschaft, dem Notar und uns.
Erfahrung mit komplizierten Nachlässen
Nachvermächtnis, Nießbrauch, Testamentsvollstreckung, ein Miterbe unter Betreuung, unbekannte Erben: Wir haben solche Konstellationen schon abgewickelt und wissen, welche Nachweise der Notar wann braucht.
Mehr zu unserem Immobilienankauf, unseren Ankaufsregionen und bereits angekauften Objekten.
Die Auseinandersetzung
Erbengemeinschaft und Immobilie: drei Wege und ihre Folgen
Eine Erbengemeinschaft ist auf Auflösung angelegt: Sie soll auseinandergesetzt werden, nicht dauerhaft gemeinsam verwalten. Bei einer vermieteten Immobilie gibt es dafür in der Praxis drei Wege – und sie unterscheiden sich vor allem in Dauer und Ergebnis.
1. Ein Miterbe übernimmt und zahlt aus
Der einfachste Weg, wenn einer der Erben die Immobilie behalten will und die anderen auszahlen kann. Zwei Hürden gibt es fast immer: die Finanzierung des Auszahlungsbetrags und die Frage, welcher Wert dafür angesetzt wird. Ein konkretes Kaufangebot von außen hilft hier als Orientierungsgröße, auch wenn am Ende intern übernommen wird.
2. Gemeinsamer Verkauf an einen Käufer
Alle Miterben verkaufen gemeinsam, der Kaufpreis wird nach Erbquote verteilt. Das ist in der Regel die schnellste und sauberste Lösung: ein Notartermin, eine Zahlung, danach ist die Erbengemeinschaft in Bezug auf die Immobilie erledigt. Voraussetzung ist Einigkeit – und ein Käufer, der verlässlich abschließt.
3. Teilungsversteigerung
Der letzte Ausweg, wenn keine Einigung möglich ist: Jeder Miterbe kann sie beim Amtsgericht beantragen. Sie dauert häufig ein Jahr und mehr, kostet Gebühren und Gutachten, und der Zuschlag liegt nicht selten unter dem Preis eines freien Verkaufs. Wer diesen Weg vermeiden kann, sollte es tun.
Welcher Weg zu Ihrer Erbengemeinschaft passt, ist auch eine rechtliche Frage. Wir ersetzen weder Notar noch Anwalt – wir sorgen dafür, dass ein belastbares Kaufangebot vorliegt, auf dessen Basis Sie entscheiden können.
Unterlagen
Was wir brauchen – und was wir selbst besorgen
Viele Erben zögern, weil sie glauben, erst einen kompletten Aktenordner zusammenstellen zu müssen. Das ist nicht so. Für eine erste Kaufpreisindikation genügen Adresse, ungefähre Wohnfläche und die aktuellen Mieteinnahmen.
Hilfreich von Ihnen
Mietaufstellung oder die letzten Nebenkostenabrechnungen, ein Grundbuchauszug, Grundrisse, Wohnflächenberechnung sowie Testament, Erbvertrag oder Erbschein, soweit vorhanden.
Besorgen wir
Aktuelle Grundbuch- und Katasterauszüge, Auskunft aus Baulasten- und Altlastenverzeichnis, Bebauungsplan sowie unsere eigene technische und wirtschaftliche Bewertung des Objekts.
Fehlt etwas komplett?
Bei älteren Nachlässen fehlen oft Bauakten oder Mietverträge. Wir kaufen auch dann – wir kalkulieren die Unsicherheit ein, statt den Verkauf daran scheitern zu lassen.
Ablauf
Vom ersten Gespräch bis zur Auszahlung
Der Ablauf unterscheidet sich beim Nachlass nur an einer Stelle vom normalen Ankauf: Der Notar muss die Erbfolge nachvollziehen können. Alles andere läuft wie gewohnt.
Schritt 1 · Kontakt
Sie schildern uns das Objekt – telefonisch oder über das Formular. Drei Angaben genügen für den Anfang.
Schritt 2 · Kaufpreisindikation
In der Regel binnen 48 Stunden erhalten Sie eine Preisspanne, die Sie in der Erbengemeinschaft besprechen können.
Schritt 3 · Besichtigung
Ein Termin, ein Ansprechpartner. Wenn Sie weit weg wohnen, reicht ein Schlüssel bei der Verwaltung oder einem Nachbarn.
Schritt 4 · Verbindliches Angebot
Wir legen einen festen Kaufpreis vor – ohne Finanzierungsvorbehalt und ohne Gremienvorbehalt.
Schritt 5 · Erbnachweis & Notar
Der Notar prüft Erbschein oder Testament und die Grundbuchlage. Ist das Grundbuch noch nicht berichtigt, klären wir mit ihm die Reihenfolge.
Schritt 6 · Beurkundung & Zahlung
Alle Miterben unterschreiben – auf Wunsch mit Vollmacht durch einen Vertreter. Nach Eintragung der Vormerkung und Löschung nicht übernommener Belastungen zahlen wir den Kaufpreis.
Direktankauf aus dem Nachlass – ohne Makler
Geerbte Immobilie verkaufen
Pflicht sind nur drei Angaben – alles Weitere klären wir im Gespräch.
„*“ zeigt erforderliche Felder an
Lieber direkt sprechen? 030 220 124 124 oder invest@rosenbaum-group.de
Zur Orientierung
Steuern und Fristen beim Verkauf einer Nachlassimmobilie
Beim Verkauf einer geerbten Immobilie tauchen immer dieselben drei Themen auf. Wir können und wollen keine Steuerberatung leisten – aber wir können Ihnen sagen, worauf Sie Ihren Steuerberater ansprechen sollten.
Erbschaftsteuer
Sie fällt auf den Nachlass an, unabhängig davon, ob Sie die Immobilie behalten oder verkaufen. Für die Bewertung ist der Wert zum Todestag maßgeblich. Weicht ein später erzielter Kaufpreis deutlich davon ab, ist das ein Punkt, den Ihr Steuerberater kennen sollte.
Spekulationsfrist
Die Zehnjahresfrist des Erblassers läuft für die Erben weiter – sie beginnt nicht neu. Hat der Erblasser das Haus vor mehr als zehn Jahren gekauft, ist ein Verkauf für Privatpersonen häufig steuerfrei möglich. Maßgeblich ist das damalige Anschaffungsdatum.
Nachlassverbindlichkeiten
Offene Darlehen, rückständige Nebenkosten, Pflichtteilsansprüche: Solche Posten müssen aus dem Nachlass bedient werden. Ein zügiger Verkauf schafft dafür Liquidität, statt dass die Erben privat vorstrecken müssen.
Diese Hinweise sind eine allgemeine Orientierung und keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Sprechen Sie vor dem Verkauf mit Ihrem Steuerberater und Ihrem Notar.
Häufige Fragen
Geerbte Immobilie verkaufen – Ihre Fragen
Können wir verkaufen, wenn sich nicht alle Miterben einig sind?
Ein Verkauf des gesamten Grundstücks braucht die Zustimmung aller Miterben, denn er ist eine Verfügung über den Nachlass. In der Praxis fehlt die Einigkeit meist nicht grundsätzlich, sondern nur beim Preis. Genau dafür ist unsere Kaufpreisindikation gedacht: Sie gibt der Erbengemeinschaft eine konkrete Zahl, über die sich diskutieren lässt.
Brauchen wir den Erbschein, bevor wir verkaufen können?
Für ein Angebot und die Verhandlung nicht. Für die Beurkundung muss der Notar die Erbfolge nachweisen können – durch Erbschein oder, bei einem notariellen Testament beziehungsweise Erbvertrag, oft auch ohne Erbschein. Wir können den Zeitplan darauf abstimmen und warten, bis der Nachweis vorliegt.
Was passiert mit dem Darlehen, das noch auf dem Haus liegt?
Zwei Wege sind üblich: Wir übernehmen das Darlehen, oder es wird aus dem Kaufpreis abgelöst und die Grundschuld gelöscht. Was günstiger ist, hängt von Zinssatz und Restlaufzeit ab. Wir sprechen das vor dem Notartermin mit der Bank ab.
Wie schnell kann der Notartermin stattfinden?
Wenn die Erbfolge geklärt ist, liegen zwischen unserem verbindlichen Angebot und der Beurkundung in der Regel drei bis sechs Wochen. Der Kaufpreis wird fällig, sobald die Auflassungsvormerkung eingetragen und nicht übernommene Belastungen gelöscht sind.
Fällt für uns eine Maklerprovision an?
Nein. Wir kaufen direkt für den eigenen Bestand, es gibt keinen Maklerauftrag und keine Provision – weder für die Erbengemeinschaft noch für uns.
Wir wohnen weit entfernt oder im Ausland. Geht das trotzdem?
Ja, das ist bei Erbfällen häufig so. Wir übernehmen die Besichtigung vor Ort, und die Beurkundung ist per Vollmacht möglich, sodass nicht alle Miterben anreisen müssen.
Das Haus ist vermietet und sanierungsbedürftig. Kaufen Sie das?
Ja. Sanierungsstau, alte Mietverträge, Teilleerstand oder ein ungelöstes Feuchteproblem sind für uns kein Ausschlussgrund. Wir kalkulieren den Instandhaltungsbedarf ein und sanieren nach dem Ankauf selbst.
Wo wir kaufen
Nachlassimmobilien in Berlin und Mitteldeutschland
Unser Ankaufsschwerpunkt liegt in Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Wenn Sie dort eine Immobilie geerbt haben, finden Sie hier die passende Seite zu Ihrer Stadt:
Berlin · Potsdam · Leipzig · Dresden · Chemnitz · Halle (Saale) · Magdeburg · Erfurt · Jena · alle Ankaufsregionen
Sprechen wir über die geerbte Immobilie
Ein kurzer Anruf oder drei Felder im Formular genügen. Sie erhalten eine unverbindliche Kaufpreisindikation, mit der Sie in der Erbengemeinschaft weiterarbeiten können – ohne Makler, ohne Kosten, ohne Verpflichtung.